Alternativbetreuung in Bildung und Kinderbetreuung

Alternativbetreuung in Bildung und Kinderbetreuung

Kleiner Junge sitzt vor Bücherregal und blickt in die Kamera. Vor ihm liegt ein Buch. Auf seiner Nase trägt er eine auffällige Brille

Erzieher/innen und Lehrer/innen sind teils großen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt. Das ergibt sich unter anderem aus dem hohen Lärmpegel, der in Schulen und Kindergärten herrscht.

Die Ansprüche, die an Erzieher/innen und Lehrer/innen gestellt werden, sind oft groß. Beschäftigte sehen sich nicht selten mit einer Arbeitsumgebung konfrontiert, die langfristig sowohl physische als auch psychische Belastungen hervorrufen kann.

Um dies zu vermeiden, sollten Arbeitgeber für eine angemessene Arbeitsplatzgestaltung sorgen. Gewissenhafter Arbeits- und Gesundheitsschutz sollte in Berufen der Bildung und Kinderbetreuung oberste Priorität haben.

So ist sichergestellt, dass nicht nur Kinder und Jugendliche gefahrlos lernen können, sondern auch Mitarbeiter gesund und zufrieden ihren Arbeitsalltag bewältigen. Nehmen Sie den Arbeitsschutz in Ihrer Bildungseinrichtung selbst in die Hand, indem Sie auf das Modell der Alternativbetreuung setzen.

Schulen und andere Bildungseinrichtungen: Schützen Sie Ihre Mitarbeiter richtig

In Schulen werden Beschäftigte nicht selten mit einem hohen Lärmpegel konfrontiert. Aus diesem Grund sollte den Arbeitsumgebungsbedingungen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz besondere Aufmerksamkeit zukommen.

Dazu gehört beispielsweise die Beachtung des Schallpegels, der 55 dB (A) grundsätzlich nicht überschreiten sollte. Empfehlenswert ist sogar ein Grundgeräuschpegel von 30 bis 35 dB (A). Ist dieser gewährleistet, können Lehrkräfte in normaler Stimmlage sprechen, was für eine angenehme Arbeitsatmosphäre sorgt.

Um dies zu erreichen, sollte man bereits beim Bau von Bildungseinrichtungen einige grundlegende Aspekte beachten. Dazu zählt unter anderem der Verzicht auf Klinker, Fliesen und Glas. Dabei handelt es sich um schallharte Flächen, die für verlängerte Nachhallzeiten sorgen. Nachträglich können Sie Zimmerdecken mit Schallabsorbern ausstatten. Auch dadurch lässt sich die Lautstärke im Gebäude mindern.

Damit die Lehrkräfte sich von der teils enormen Lärmbelastung erholen können, ist es unerlässlich, ihnen einen Pausenraum zur Verfügung zu stellen, zu dem die Schüler keinen Zutritt haben. Achten Sie darauf, dass dieser mit genügend Sitzgelegenheiten ausgestattet ist und jeder Mitarbeiter dort einen Platz findet.

Beschäftigten, die Bürotätigkeiten ausführen, muss nicht zwangsläufig ein Platz im Pausenraum gewährleistet werden. Beachten Sie jedoch, dass sich in diesem Fall ganz andere Belastungen durch die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz ergeben. Auch diese müssen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen Beachtung finden.

Gesundheitsschutz in der Kinderbetreuung

Gerade in der Kinderbetreuung leiden Beschäftigte oft unter Rückenbeschwerden und schmerzhaften Fehlhaltungen. Eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes ist wichtig, um Berufskrankheiten vorzubeugen.

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kinderbetreuung

Auch in Kindergärten ist die Durchführung lärmmindernder Maßnahmen von großer Bedeutung, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter langfristig sicherzustellen. Zusätzliche Belastungen ergeben sich durch das Tragen schwerer Lasten und das Einnehmen von Zwangshaltungen, was besonders häufig in Kindertageseinrichtungen zu beobachten ist.

Erzieher/innen nehmen die Kinder regelmäßig auf den Arm, was zu Rückenbeschwerden führen kann. Auch langes Sitzen auf kleinen Stühlen und an niedrigen Tischen ruft mitunter schmerzhafte Fehlhaltungen hervor. Die Gestaltung eines ergonomischen Arbeitsplatzes ist in diesem Fall besonders wichtig.

Ferner ist in Kindergärten mit einem erhöhten Infektionsrisiko zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren erkranken nicht selten an hoch ansteckenden Krankheiten wie Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Bieten Sie den Beschäftigten darum unbedingt eine umfassende Impfberatung an und verweisen Sie auf mögliche Schutzimpfungen. Die Kosten hierfür übernimmt der Arbeitgeber.

Alternativbetreuung: Flexibel und kostengünstig

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeitsschutz in ihrem Unternehmen zu wahren. Auf diese Weise sollen Arbeitsunfälle und beruflich bedingte Krankheiten so gut es geht vermieden werden. Neben der Regelbetreuung, bei der ein externer Arbeitsschutzexperte in Ihren Betrieb kommt, um über arbeitsschutzrelevante Aspekte zu informieren, haben Arbeitgeber auch die Möglichkeit, an einer speziellen Unternehmerschulung teilzunehmen.

In diesem Fall spricht man von einer Alternativbetreuung. Die Alternativbetreuung richtet sich speziell an kleinere Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern. In einer Schulung lernen Führungskräfte alles, was Sie rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz wissen müssen.

Das bietet Unternehmern den Vorteil, alle relevanten Arbeitsschutzrichtlinien eigenverantwortlich durchzuführen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss dann nur noch in den seltensten Fällen konsultiert werden, was nicht nur größere Flexibilität erlaubt, sondern auch aus finanzieller Sicht entscheidende Vorteile mit sich bringt.

In Kooperation mit der BGW bieten wir für alle Betriebe der Bildung und Kinderbetreuung mit bis zu 50 Beschäftigten das Unternehmermodell der Alternativbetreuung an. Besuchen Sie unsere Unternehmerschulung, um die Organisation und Optimierung des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb zukünftig selbst in die Hand nehmen zu können.

Sie haben Interesse an unserem Angebot oder weitere Fragen zur Alternativbetreuung? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!