Aushangpflichtige Gesetze: Das müssen Arbeitgeber beachten
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Aushangpflichtige Gesetze: Das müssen Arbeitgeber beachten

Was sind aushangpflichtige Gesetze? Wozu gibt es Aushangpflichten? Und mit welchen Folgen müssen Arbeitgeber bei Missachtungen rechnen? Diese und weitere Fragen wollen wir Ihnen im Folgenden beantworten. Als Arbeitgeber müssen Sie nämlich einiges beachten:

Aushangpflichtige Gesetze – Was ist das?

An jedem deutschen Arbeitsplatz gelten eine Reihe von Schutzvorschriften. Diese dienen in erster Linie dem Schutz der Beschäftigten. Darüber hinaus gibt es weitere Vorschriften in Bezug auf den öffentlichen Aushang dieser Gesetze. Aushangpflichtige Gesetze sind also Gesetze, die in einem Betrieb ausgehängt sind.

Wozu gibt es aushangpflichtige Gesetze?

Durch aushangpflichtige Gesetze können sich die Mitarbeiter eines Betriebs über ihre Rechte am Arbeitsplatz informieren. Dies soll mit möglichst geringem Aufwand und direkt am Arbeitsplatz möglich sein. Der Zugang soll ohne die Hilfe Dritter für alle Beschäftigten möglich sein. Entsprechende Gesetze und Vorschriften müssen stets auf dem aktuellen Stand sein. Deshalb müssen Arbeitgeber auf eine regelmäßige Aktualisierung achten.

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Der Zugang zu ausgehängten Gesetzen sollte für alle Mitarbeiter so einfach wie möglich sein.

Welche Gesetze sind aushangpflichtig?

Nicht alle Arbeitsschutzvorschriften haben eine Aushangpflicht. Ob es sich um ein aushangpflichtiges Gesetz handelt, können Sie der jeweiligen Vorschrift entnehmen. Hierin sind des Weiteren auch die Möglichkeiten der Bekanntmachung genannt. Häufig reicht bereits ein Auslegen des Gesetzes aus. Zudem empfiehlt es sich, Vorschriften, die zwar nicht als aushangpflichtig sind, jedoch eine große Bedeutung im Betrieb haben, ebenfalls auszuhängen. Darunter beispielsweise das Bundesurlaubsgesetz

Wichtige aushangpflichtige Gesetze

Es gibt eine Vielzahl an aushangpflichtigen Gesetzen. Zu besonders wichtigen aushangpflichtigen Gesetzen zählen beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wir haben eine kurze Übersicht über einige wichtige, aktuell aushangpflichtige Gesetze für Sie zusammengestellt:    

Arbeitsschutzgesetz (ArbschG)

Das Arbeitsschutzgesetz ist DIE Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland. Es enthält eine Vielzahl an Regelungen in Bezug auf die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten. Im ArbSchG werden grundlegende Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Wie der Name bereits verrät, enthält das ArbZG Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung. Auch hierbei ist die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer das höchste Ziel. Sonntage und sonstige anerkannte Feiertage sollen zudem als Tage der Arbeitsruhe geschützt werden.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Durch dieses Gesetz sollen jegliche Benachteiligungen am Arbeitsplatz verhindert werden. Ziel des AGG ist es, die Beseitigung von Benachteiligungen aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu sichern. 

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):

Diese Verordnung schützt die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, indem sie detaillierte Angaben dazu macht, was der Arbeitgeber bei Einrichtung und Betrieb einer Arbeitsstätte zu beachten hat. Auch die ArbStättV ist aushangpflichtig.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):

Das JArbSchG soll Jugendliche vor Überlastungen schützen. Es enthält Höchstarbeitszeiten, Urlaubszeiten und Sonderregelungen zu Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Auch das Verbot von Kinderarbeit ist hier festgehalten.

Mutterschutzgesetz (MuSchG):

Das Mutterschutzgesetz enthält Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz von schwangeren Beschäftigten und Müttern. Zudem gewährt es den Betroffenen Schutz vor hohen körperlichen Belastungen.

Wo müssen entsprechende Gesetze ausgehängt werden?

Die Beschäftigten sollten die Möglichkeit haben, unbeaufsichtigt Einsicht in die Gesetze zu nehmen. Häufig erfolgen Aushänge über Schwarze Bretter. Darüber hinaus eignen sich auch gut zugängliche Orte, wie die Kantine oder sonstige Pausen- und Aufenthaltsräume. Die Aushangpflicht ist nicht an eine Betriebsgröße gekoppelt. Sie gilt ab dem ersten Mitarbeiter. 

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Allen Mitarbeitern muss der Zugang zu aushangpflichtigen Gesetzen gewährt werden.

Missachtung der Aushangpflicht

Die Missachtung der Aushangpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und zieht demnach entsprechende Konsequenzen mit sich. Sie müssen diesbezüglich mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen. Zudem können Arbeitgeber sich auch schadensersatzpflichtig machen, wenn es diesbezüglich zu einem Schaden auf Seiten des Arbeitnehmers kommt.

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