Erstunterweisung bei Neueinstellung
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Erstunterweisung bei Neueinstellung

Neue Mitarbeiter erleiden potentiell mehr Arbeitsunfälle als die alten Hasen eines Unternehmens. Das liegt daran, dass die Neuankömmlinge noch nicht mit den spezifischen Gegebenheiten des Arbeitsplatzes, insbesondere mit den dort vorherrschenden Sicherheitsrisiken und Gesundheitsgefahren vertraut sind. Um auch neue Mitarbeiter hinreichend zu schützen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Mitarbeiter bei Neueinstellung noch vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Was es bei der Organisation und Durchführung einer solchen Erstunterweisung zu beachten gilt, haben wir für Sie zusammengefasst.

Definition Erstunterweisung

In der Erstunterweisung werden neue Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere die mit ihrer spezifischen Tätigkeit verbundenen Gefährdungen informiert. Gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gehört die Unterweisung von Mitarbeitern zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Neben  dem Arbeitsschutzgesetz verpflichten weitere Vorschriften den Unternehmer zur Mitarbeiterunterweisung, darunter auch die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

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Noch vor Aufnahme der Tätigkeit muss ein neuer Mitarbeiter zu den besonderen betrieblichen Bedingungen an seinem zukünftigen Arbeitsplatz unterwiesen werden.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Durchführung der Erstunterweisung liegt immer beim Unternehmer selbst. Dieser kann seine Pflicht jedoch an andere Personen, z.B. den Abteilungs- oder Teamleiter, übertragen. Das ist gerade in großen Betrieben auch deshalb sinnvoll, da diese häufig über umfangreichere Kenntnisse in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich verfügen als der Arbeitgeber. Unterstützung bei der Unterweisung erhält der Unternehmer nicht zuletzt auch durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese verfügt über die für die Unterweisung notwendige fachliche Kompetenz. Da es ihr aber an Weisungsbefugnis fehlt, kann sie Mitarbeiterunterweisungen nicht eigenverantwortlich durchführen.

Ort und Zeitpunkt der Erstunterweisung

Der Ort der Erstunterweisung ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Diese kann in einem Besprechungsraum, direkt am Arbeitsplatz oder auch elektronisch über eine entsprechende Software durchgeführt werden. Besonders sinnvoll ist häufig die arbeitsplatzbezogene Unterweisung, da sich die Neuankömmlinge dabei direkt mit den Anforderungen vor Ort vertraut machen können. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Gelernte durch praktische Übungen zu festigen. Das ist deshalb so wichtig, da der Mensch einen Großteil dessen, was er mit eigenen Händen gemacht hat, behält, während er das, was er nur gehört hat, meist wieder vergisst.

Die Erstunterweisung muss zwingend noch vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Dabei müssen nicht alle Inhalte auf einmal vermittelt werden; die Unterweisung kann auch in mehrere kleinere Unterweisungen unterteilt werden. Das ist gerade bei größeren Betrieben mit vielen Inhalten empfehlenswert, da die Teilnehmer so mehr behalten.

In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, ist die Mitarbeiterunterweisung zu wiederholen.

Unterweisungsinhalte

Die Erstunterweisung gliedert sich in einen allgemeinen und einen arbeitsplatzbezogenen Teil. Folgende Aspekte können dabei zur Sprache kommen:

Allgemeine Informationen:

 

Arbeitsplatzbezogene Regelungen:

  • Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz
  • Namen der Ersthelfer
  • Nächstliegender Verbandkasten
  • Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung
  • Sachgerechter Umgang mit Gefahrstoffen
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Mitarbeiterunterweisungen können in einem Besprechungsraum oder auch direkt am Arbeitsplatz stattfinden.

Ablauf der Erstunterweisung

Bei der Durchführung der Erstunterweisung können Sie sich von allgemeinen Informationen über den Betrieb zu arbeitsplatzbezogenen Themen vorarbeiten. Als Ablauf hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

Stellen Sie den neuen Mitarbeitern die wichtigsten Räumlichkeiten auf einem Rundgang durch den Betrieb vor. Machen Sie dabei insbesondere auch auf Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen und Verbandkästen aufmerksam.

Erläutern Sie, warum Arbeits- und Gesundheitsschutz so wichtig sind und welche Rolle dabei den Beschäftigten zukommt. Stellen Sie die Ansprechpartner für sicherheitsrelevante Fragestellungen vor (Ersthelfer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt).

Unterweisen Sie die Mitarbeiter zu arbeitsplatzbezogenen Regelungen. Erklären Sie den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln in anschaulichen Praxisübungen.

Lassen Sie Raum für Rückfragen, falls noch Unklarheiten bestehen. Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter die Unterweisungsinhalte verstanden haben und überprüfen Sie in der Folge, ob diese sich an die vorhandenen Gebots- und Verbotsregeln halten.

Dokumentation

Die Durchführung der Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren und aufzubewahren. Das ist gerade beim Umgang mit Gefahrstoffen unbedingt erforderlich, da der Arbeitgeber im Schadensfall nachweisen können muss, dass er seinen Fürsorgepflichten nachgekommen ist. Folgende Aspekte sollten bei der Dokumentation aufgeführt werden:

  • Datum der Unterweisung
  • Unterweisungsinhalte
  • Name des Unterweisenden
  • Namen und Unterschriften der unterwiesenen Personen

Alternative bedarfsorientierte Betreuung mit der BAU WEITERBILDUNG

Im betrieblichen Arbeitsschutz kommt der Unterweisung zentrale Bedeutung zu. Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern steht es offen, ob sie die damit zusammenhängen Aufgaben an eine externe Fachkraft auslagern oder diese selbst in die Hand nehmen. Zu diesem Zweck müssen die Unternehmer im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung an einer Unternehmerschulung teilnehmen.

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