Was ist alternative bedarfsorientierte Betreuung?

Die Sicherheit der Beschäftigten sollte für jeden Arbeitgeber eine wichtige Rolle spielen. Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz in einem Unternehmen sinnvoll und gesetzeskonform durchzuführen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Darunter unter anderem die alternative bedarfsorientierte Betreuung.

Was bedeutet alternative bedarfsorientierte Betreuung?

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung kommt für alle Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern in Frage. Der Arbeitgeber trägt dabei die Eigenverantwortung für den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Damit der Arbeitgeber dazu imstande ist, dieser verantwortungsvollen Aufgabe angemessen nachkommen zu können, muss er an einer Unternehmerschulung teilnehmen. Diese setzt sich aus einer Erstschulung und mehreren Folgeschulungen zusammen. Im Rahmen der Folgeschulungen werden die erworbenen Kenntnisse alle fünf Jahre aufgefrischt.

Regelbetreuung

Die sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben, die Mitarbeiter beschäftigen, ist in der DGUV Vorschrift 2 vorgeschrieben. Kommt ein Unternehmen seiner Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an der Unternehmerschulung nicht nach, muss es zur Regelbetreuung wechseln. Dabei kommt ein ausgebildeter Arbeitsschutzexperte in den Betrieb, um die Verantwortlichen hinsichtlich arbeitsschutzrelevanter Aspekte zu beraten. Bis zur Teilnahme an einer Unternehmerschulung unterliegen Unternehmen der Pflicht zur Regelbetreuung.

Unternehmerschulung

Die Unternehmerschulung dient dazu, Arbeitgeber hinsichtlich arbeitsschutzrelevanter Aspekte zu informieren und mit allen Informationen, die zur eigenhändigen Umsetzung der sicherheitstechnischen Betreuung eines Betriebs notwendig sind, vertraut zu machen. Die Schulungen bestehen für gewöhnlich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. So kann beispielsweise erprobt werden, wie man eine Gefährdungsbeurteilung selbstständig erstellt. Eine Schulung setzt sich aus sechs Lerneinheiten von jeweils 45 Minuten zusammen. Dabei lernen die Teilnehmer die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kennen. Darüber hinaus setzen sie sich mit spezifischen Themen wie beispielsweise den Unfallverhütungsvorschriften auseinander.

Vorteile der alternativen bedarfsorientierten Betreuung

Nach erfolgreich abgeschlossener Schulung profitieren Arbeitnehmer zum einen von einer enormen Flexibilität. Der betriebsinterne Arbeitsschutz kann vollkommen unabhängig organisiert werden. Dabei spricht man auch häufig vom Unternehmermodell. Hier übernimmt der Unternehmer viele Arbeitsschutzpflichten in Eigeninitiative.

Zum anderen bringt die alternative bedarfsorientierte Betreuung eine hohe Kostenersparnis mit sich. Externe Personen, wie etwa die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, lassen sich durch diese Betreuungsform zwar nicht ersetzen. Jedoch stellt sie eine sinnvolle Ergänzung dar.

Sie interessieren sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung? Dann können Sie uns gerne kontaktieren. Als offizieller BGW-Kooperationspartner bietet das Büro für Arbeit & Umwelt Unternehmerschulungen in ganz Deutschland und auch digital als Webinar an.