Was definiert man als Eignung?

Wenn es für Arbeitgeber darum geht, neue Mitarbeiter einzustellen, sollte sorgfältig ausgewählt werden. Schließlich soll die Stelle nur mit einer Person besetzt werden, die wirklich für die Arbeit geeignet ist. Bei Positionen, für die eine besondere Eignung erforderlich ist, ist der Arbeitgeber berechtigt, eine sogenannte Eignungsuntersuchung zu verlangen. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Eignung eine Voraussetzung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ist. Das ist zum Beispiel bei Piloten oder Maschinenbedienern der Fall.

Die Eignungsuntersuchung

Bei der Eignungsuntersuchung geht es in erster Linie um die Frage, welche Gefahr vom potenziellen neuen Mitarbeiter für die Allgemeinheit ausgeht. Das gilt vor allem in Bezug auf andere Beschäftigte, Kunden bzw. Patienten. Es werden unterschiedliche Fähigkeiten untersucht. Die Tauglichkeit der betroffenen Person in einem gewissen Aufgabenfeld wird geprüft. Das grundsätzliche Ziel einer Eignungsuntersuchung ist der Schutz am Arbeitsplatz. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Schutz der Allgemeinheit.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Regelungen hinsichtlich der Eignungsuntersuchung werden in unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen getroffen. Dabei spielen unternehmensinterne Betriebsvereinbarungen eine tragende Rolle. In der Regel gelten einfache Unfallverhütungsvorschriften nicht als ausreichende Rechtsgrundlage. Grundvoraussetzung für eine Eignungsuntersuchung ist die Zustimmung des betroffenen Beschäftigten.

Eignungsuntersuchung vs. arbeitsmedizinische Vorsorge

Sowohl die Eignungsuntersuchung als auch die arbeitsmedizinische Vorsorge tragen zum Schutz der Beschäftigten eines Betriebs bei. Die Begriffe werden häufig verwechselt, jedoch unterscheiden sie sich in einem wesentlichen Punkt voneinander. Anders als bei der Eignungsuntersuchung, wo der Schutz der Allgemeinheit im Mittelpunkt steht, zielt eine arbeitsmedizinische Vorsorge vor allem auf den gesundheitlichen Schutz des betroffenen Beschäftigten ab. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel Die Eignungsuntersuchung: Unterschiede zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge dreht sich alles um die Sicherheit des einzelnen Beschäftigten. Die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Person soll möglichst lange erhalten werden. Arbeitsbedingte Gesundheitsschäden sollen einerseits erkannt und andererseits weitestgehend vorgebeugt werden. Diese Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beinhaltet häufig auch eine medizinische Untersuchung und geht in der Regel mit der Ausstellung einer Vorsorgebescheinigung einher. Individuelle Gesundheitsrisiken werden analysiert und die betroffene Person entsprechend beraten. Konkrete Anforderungen sind in der Arbeitsmedizinischen Verordnung dokumentiert.

Persönlichkeitstest

Neben der körperlichen Eignung wird im Rahmen einer Eignungsuntersuchung auch die Persönlichkeit der betroffenen Person genauer unter die Lupe genommen. Sowohl charakterliche Eigenschaften wie auch emotionale und intellektuelle Fähigkeiten spielen eine wichtige Rolle bei Neueinstellungen. Eignungstests mit dem Schwerpunkt auf Persönlichkeitsmerkmale werden in verschiedenen Branchen durchgeführt. Vor allem die Untersuchung emotionaler Eigenschaften dient – genau wie die Eignungsuntersuchung – dem Schutz der Allgemeinheit.