Was ist der / die Sicherheitsbeauftragte?

Sicherheitsbeauftrage sind Personen, die den Arbeitgeber in einem Unternehmen in allen  Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Seite stehen. Sie helfen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und altersbedingte Gesundheitsgefahr zu präventieren und zu verhindern. Hierbei arbeitet er eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Arbeitsmediziner zusammen. Ein Synonym lautet Arbeitsschutzbeauftragter.

Beschäftigt ein Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, so muss der Arbeitgeber einen Sicherheitsbeauftragten ausbilden und in regelmäßigen Abständen weiterbilden lassen – das schreibt das Gesetz vor. Die Grundlage dafür ist § 22 SGB VII. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Beobachtung von Gesundheitsgefahren im Betrieb, die Sicherstellung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und angemessene Reaktion auf Missstände. Dafür ist kein Mindestzeitaufwand vorgeschrieben. Allerdings darf der Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis besitzen, demnach darf der Unternehmer selbst nicht die Position des Sicherheitsbeauftragten einnehmen.

Möchte der Arbeitgeber vermeiden, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, so kann er auch eine Schulung bestellen und einen Mitarbeiter oder sich selbst zum Sicherheitsbeauftragten ausbilden lassen.