Gefährdungsbeurteilungen in therapeutischen Praxen veranlassen
Da die Aufgaben je nach Beruf stark variieren können, treffen Arbeitnehmer auf ganz unterschiedliche Gefährdungen und Sicherheitsrisiken. Eine Gefährdungsbeurteilung kann dabei helfen, sich einen Überblick über die potentiellen Gefahrenquellen am Arbeitsplatz zu verschaffen. Diese wird ohnehin gemäß §5 ArbSchG für alle Betriebe mit mindestens einem Mitarbeiter vorgeschrieben.
Ratsam ist es hierbei, sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen zu lassen. Vielleicht hat jemand in Ihrem Betrieb sogar Interesse daran, sich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden zu lassen. Ansonsten stellen wir Ihnen aber auch gerne eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung.
Neben den bereits genannten Gefahren in Form von psychischen Belastungen oder defekten, beziehungsweise fehlerhaft bedienten Therapieliegen, können sich noch weitaus mehr versteckte Gefahren am Arbeitsplatz befinden. Beispielsweise kann der häufige Umgang mit unterschiedlichen Massageölen in physiotherapeutischen Praxen zu Hautreizungen oder allergischen Reaktionen führen.
Auch die Ergonomie am Arbeitsplatz spielt in jeder Praxis eine wichtige Rolle. Immer häufiger kommt es vor, dass Psychotherapeuten online mit ihren Patienten kommunizieren, weshalb es zunehmend wichtiger wird, auch für Therapeuten für Arbeitsschutz am Bildschirmarbeitsplatz Sorge zu tragen.