Umgang mit Gefahrstoffen organisieren
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Umgang mit Gefahrstoffen organisieren

In der Arbeitswelt existieren zahlreiche Berufsgruppen, die während ihrer Tätigkeit mit Gefahrstoffen in Berührung kommen. Diese stellen – wie der Name schon vermuten lässt – für alle Beteiligten ein besonderes Risiko dar. Um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten dennoch jederzeit zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber eine Reihe von Vorkehrungen treffen. Erfahren Sie hier, wie Sie den Umgang mit Gefahrstoffen organisieren und welche Bedeutung dabei der Gefährdungsbeurteilung zukommt.

Was sind Gefahrstoffe?

Unter den Begriff Gefahrstoffe fallen alle Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die aufgrund ihrer Eigenschaften die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden können. Typische Merkmale von Gefahrstoffen sind explosionsgefährliche, brandfördernde, giftige, ätzende, reizende, krebsauslösende und erbgutverändernde Eigenschaften. Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch vermeintlich ungefährliche Substanzen wie Holzstaub, Ottokraftstoff und Dieselmotoremissionen.

Von einem Umgang mit Gefahrstoffen spricht man bei sämtlichen Arbeiten, die in direktem Zusammenhang mit Gefahrstoffen stehen, einschließlich Herstellung, Mischung, Gebrauch, Aufbewahrung, Entsorgung und Vernichtung.

Gefahrstoffe

Auch vermeintlich ungefährliche Substanzen wie Holzstaub zählen zu den Gefahrstoffen.

Arbeitgeberpflichten laut GefStoffV

Um die Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen bestmöglich zu schützen, hat der Gesetzgeber die Gefahrstoffverordnung, kurz GefStoffV erlassen, die dem Arbeitgeber einige Grundpflichten auferlegt, insofern in seinem Betrieb Gefahrstoffe zum Einsatz kommen. Ziel ist es, Mensch und Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu bewahren. So heißt es in §7 Abs. 4 GefStoffV:

„Der Arbeitgeber hat Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auszuschließen. Ist dies nicht möglich, hat er sie auf ein Minimum zu reduzieren.“

Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe

Eine der Grundpflichten des Arbeitgebers besteht darin, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben. Ist dies der Fall, muss er alle davon ausgehenden Gefährdungen beurteilen. Während die Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber viele Handlungsfreiheiten lässt, gibt die Gefährdungsbeurteilung gemäß §6 GefStoffV sehr konkrete, teils komplexe Handlungsanweisungen vor.

Erst wenn durch die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sichergestellt ist, dass die vom Umgang mit Gefahrstoffen ausgehende Gefahr auf ein absolutes Minimum reduziert wurde, dürfen die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aufnehmen.

Geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen

Sollte die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass ein Umgang mit Gefahrstoffen vorliegt und eine Gefährdung für Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter darstellt, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen, die einen möglichst gefahrenlosen Umgang mit Gefahrstoffen gewährleisten.

Dabei ist das STOP-Prinzip zu beachten, welches der Substitution oberste Priorität einräumt. Ziel sollte es also sein, Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen.

Sollte dies nicht möglich sein, sind technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das kann bspw. die Installation von technischen Lüftungen oder Absaugevorrichtungen umfassen.

Wenn auch diese den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen nicht garantieren, kommen die organisatorischen Schutzmaßnahmen zum Zug. Hier geht es darum, den Mitarbeitern ein sicheres Verhalten bei der Tätigkeit mit Gefahrstoffen zu vermitteln, z.B. in Form von Unterweisungen, der Festlegung bestimmter Arbeitsverfahren oder dem Aushängen eines Hautschutzplans.

Wenn dann noch eine Restgefährdung besteht, müssen die personenbezogenen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Das umfasst in der Regel das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung, z.B. in Form von Schutzbrillen, Schutzhandschuhen und Atemschutzmasken.

Mit dem Umsetzen der Schutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung noch nicht abgeschlossen. Diese muss regelmäßig fortgeschrieben und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dazu gehört es u.a. zu prüfen, ob die Beschäftigten ihre PSA bestimmungsgemäß tragen.

Gefahrstoffe

Zum Schutz vor Gefahrstoffen sind technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehört oft auch das Tragen von Schutzhandschuhen.

Betriebsanweisungen nach GefStoffV

Ferner sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, schriftliche Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen zu erstellen. Die Anforderungen zur Erstellung dieser Betriebsanweisungen ergeben sich aus §14 GefStoffV. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe muss sich in dieser Betriebsanweisung widerspiegeln. Folgende Punkte sollte die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe mindestens beinhalten:

  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
  • Sachgerechte Entsorgung

Betriebsanweisungen sind aktuell zu halten und bei Bedarf an geänderte Arbeitsbedingungen anzupassen.

Umgang mit Gefahrstoffen in der BGW Unternehmerschulung lernen

Gefahrstoffe kommen nicht nur in Großkonzernen, sondern auch in kleinen und mittelständischen Betrieben tagtäglich zum Einsatz. Natürlich müssen auch solche Kleinbetriebe den gefahrenlosen Umgang mit Gefahrstoffen jederzeit gewährleisten.

Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten steht es frei, ob sie den Arbeitsschutz an eine externe Fachkraft auslagern oder ob der Arbeitgeber diese Aufgabe selbst in die Hand nimmt. Dann muss er sich die dafür erforderlichen Kenntnisse in der Unternehmerschulung aneignen. Diese setzt sich aus einer Erstschulung (MiMa) und wiederkehrenden Folgeschulungen (FoBi) zusammen. Während die MiMa die Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes vermittelt, gehen die Folgeschulungen auf spezifischere Themen ein. Dazu zählt auch der Umgang mit Gefahrstoffen.

In einer Unternehmerschulung mit der BAU WEITERBILDUNG erfahren Sie alles Wissenswerte rund um Gefahrstoffe und lernen, wie Sie Ihre Mitarbeiter wirksam schützen können. Wir sind offizieller Kooperationspartner der BGW und bieten Erst- und Folgeschulungen in regelmäßigen Abständen deutschlandweit an. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie dazu noch Fragen haben oder sich für die Teilnahme an einer Unternehmerschulung interessieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!